Januar 2023

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Januar 2023

Mit ihrem Antrag zur Nutzung von städtischen und privaten Flächen für Freiflächenphotovoltaik vom 5. November 2020 versuchte die Burscheider FDP, Photovoltaik breiter in Burscheid zu etablieren.


Der Antrag wurde im Umweltausschuss am 5.11.2020 als Prüfauftrag angenommen. Die Antwort des LANUV zu diesen Flächen erfolgte 19 Monate später und wurde im Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses am 02.06.2022 hat die FDP den Antrag gestellt, dass Eigentümer, deren Flächen in der LANUV-Potentialkarte für die Nutzung als Solarfreifläche kategorisiert wurden, aktiv durch die Stadt Burscheid benachrichtigt werden. Die Entscheidung wurde allerdings vertagt.


Am 08.11.2022 wurde im Umweltausschuss stattdessen beschlossen, dass die Potentiale für Photovoltaikanlagen im Burscheider Stadtgebiet nach Abschluss der laufenden Potenzialanalysen detailliert über die städtischen Informationskanäle veröffentlicht werden und ggf. Informationsangebote für betroffene Eigentümer geschaffen werden. Schade!


Am 28. Dezember 2022 wurde von der Landesregierung Freiflächenphotovoltaik als eine weitere Methode zur Gewinnung von erneuerbaren Energien salonfähig gemacht. https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/lep-erlass-erneuerbare-energien_0.pdf

Unter dem Begriff der Freiflächen-Solarenergieanlagen sind in diesem Erlass

  • klassische Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Solarthermieanlagen,
  • Agri-Photovoltaikanlagen
  • Floating-Photovoltaikanlagen

zu verstehen.


Dies war im Antrag der Burscheider FDP vom 05. 11.2020 bereits enthalten.
Seit dem 30. Dezember 2022 gilt eine neue Verordnung der EU, wonach Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Energienetze insbesondere im Umweltrecht vereinfacht werden. Hierzu passt, dass der Städte- und Gemeindebund NRW am 18.1.2023 feststellte, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zu langsam vorangeht.

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26.01.2023 17:00